Das hohe Gericht in Thun lässt in ihrem Entscheid offen, inwiefern Marc Fritschi’s Wortwahl seiner üblichen Ausdrucksweise entspricht, oder Ausdruck einer Parteilichkeit (sprich Befangenheit ist).

 

Dazu das Gericht:

„Angemerkt sei immerhin, dass die Wortwahl von Marc Fritschi in seiner Stellungnahme (z.B. Herrr x hat im Jahr 2002 eine Krankenschwester geschwängert) in der Tat - jedenfalls für eine Amtsperson - ungwöhnlich, wenn nicht gar unpassend erscheint, weshalb es der Gesuchsteller (Der Webseitenbetrieber) dies als herablassend empfindet; eine Befangenheit, oder Voreingenommenheit lässt sich daraus aber nicht ableiten, so das Gericht. Deshalb verbietet das Gericht dem Webseitenbetreiber Marc Frischi als befangen zu bezeichnen (andere öffentliche Medien hingegegen scheinen dies zu dürfen).

 

Hier weitere Beispiele von Falschanschuldigungen und fragwürdigen Passagen in Amtsschriften.

 

Thuner Tagblatt vor der Amtswahl Wahl am 17.5.2009

 

„Persönlich beschimpft wurde ich in zehn Jahren als Statthalter nur drei Mal: Von zwei Alkoholikern (einem musste ich das geladene Sturmgewehr beschlagnahmen, den anderen zur Begutachtung in die Klinik einweisen) und von Herrn Hoffmann.“

Dazu folgende Frage: Macht Fritschi sich gemäß Art. 28 ZGB strafbar, wenn er öffentlich falsche Anschuldigungen erhebt? (Der Betreiber der Webseite www.vaeter-schweiz.ch habe ihn beschimpft  - in einer Reihe gestellt mit zwei Alkoholikern und einem geladenen Sturmgewehr!)

Die Behauptung von Fritschi ist unwahr und verleumderisch!

 

„er hat Anfangs 2002 eine Krankenschwester geschwängert“

Die laschen, „stammtischartigen“ und herablassenden Formulierungen stimmen befremdlich. Was möchte Herr Fritschi ausdrücken mit solchen Fromulierungen? Wäre es gestattet zu fragen, ob die Frau von Herr Fritschi sich von einem Juristen hat schwängern lassen? Vermutlich wäre diese Frage (in der Sache) ebenos korrekt, wie diejenige von Fritschi, wie er anmassend selber glaubt.

 

„nach diversen Drohungen auf der Homepage “

Eine schlichtweg falsche Behauptung, die sogar gerichtlich bestätigt wurde! Auf der ganzen Webseite der >Vaeter-Schweiz.ch< sowie auf der Webseite >regierungstatthalter.ch< wurde und wird je zu Gewalt, oder zu Rassismus aufgerufen noch wurden oder werden Drohungen ausgesprochen oder verlinkt, wie dies der Gesuchsteller in vorsätzlich falscher Weise in seinen Schriften wiedergibt um dem Gesuchsgegner zu schaden und zu desavouiren.

 

 

„leider lehnte Herr x die ihm empfohlene psychologische Betreuung ab der psychologische Dienst kann ihnen sicher seine Beurteilung von Herr x mitteilen““

 

Fritschi wählt solche Äusserungen gezielt und bewusst, um in seinen Stellungnahmen ein negatives Bild des Gesuchstellers zu zeichnen. Er äussert diesen falschen Sachverhalt im Zusammenhang mit einer von ihm erlassene Gefährdungsmeldung an den Regierungsstatthalter von Thun, die jedoch ohne das „von ihm erwünschte“ Ergebnis verlief.

Eine solche Empfehlung, wie von Fritschi angedeutet, ist mehr als absurd und es gab sie auch nie. Es bestand ebenso nie eine Beurteilung zur Person des Gesuchstellers. Die Aussage ist klar bewusst diffamierend und hat zum Ziel den Webseitenbetreiber anzuschwärzen. Die vorsätzliche verbalisierung  solcher falschen Zusammenhänge in behördlichen Stellungnahmen, lassen für den „Beschuldigten“ Befürchtungen aufkommen Fritschi werde ihm auch weiterhin, in der Funktion als Regierungsstatthalter, nun zusätzlich im Kreis Thun, schaden, da dort weitere Geschäfte pendent sind. Zumindest liegt der Verdacht einer Befangenheit nah und Fritschi musste bereits wegen dieses Verdachts der Befangenheit in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten in den Ausstand treten.

 

Im Übrigen: Die Psychologisierung unliebsamer Gegner scheint bei Fritschi Sytem zu haben (siehe hier), oder wird von Marc Fritschi zumindest als vorbeugendes Mittel erachtet, um unliebsame Gegner einzuschüchtern.

 

Marc Fritschi geschwängert, psychisch gestört,